Schöner Bericht, der allerdings in Bezug auf die rechtliche Situation zumindest in Deutschland zwei falsche Behauptungen enthält:
Zitat: "Smarte Schliesszylinder: Zustimmung des Vermieters erforderlich, da der vorhandene Zylinder ausgetauscht wird."
In Deutschland darf ich den Schließzylinder - ob für ein Smartlock oder um sicherzustellen, dass nur ich als Mieter über die passenden Schlüssel verfüge oder warum sonst auch immer - austauschen. Der ursprüngliche Zylinder ist bei Auszug wieder einzusetzen.
Zitat: "Ein wichtiger Punkt wird oft übersehen: Der Vermieter darf grundsätzlich jederzeit Zugang zur Wohnung verlangen (z. B. im Notfall). Ein Smart Lock darf diesen Zugang nicht faktisch blockieren. Wer seinen Vermieter digital aussperrt, riskiert eine Abmahnung, selbst wenn das Schloss technisch reversibel wäre."
Dem Vermieter steht noch nicht mal ein Schlüssel zu, daher "blockiert" ein Smartlock hier gar nichts!
Zugang hat er nur nach Absprache und in Anwesenheit des Mieters/Vertreters sicherlich nicht grundsätzlich oder jederzeit.
Eine Regelung für Notfälle bei längerer Abwesenheit des Mieters obliegt dem Mieter, z.B. Ersatzschlüssel bei Verwandtschaft/Freunden und Information an den Vermieter, an wen er sich in diesem Fall wenden kann.
Versiegelter Umschlag beim Vermieter, der nur im Notfall geöffnet werden darf
Oder eben Einmalzugang per PIN, die dem Vermieter im Notfall mitgeteilt wird.