Unbemerkte Zweitsitzungen: Die behördliche Messenger-Spiegelung am BGH vorbei

  • Andy hat einen neuen Artikel veröffentlicht:

    Andy
    6. September 2026 um 10:34

    Zitat
    Wer der Polizei freiwillig Einblick in Chatverläufe auf dem eigenen Telefon gewährt, wiegt sich meist in der Annahme, die Einsichtnahme ende mit der Rückgabe des Geräts. Dass Zeugenvernehmungen jedoch auch dazu dienen können, einen fortlaufenden behördlichen Fernzugriff zu etablieren, belegt ein Fall vor deutschen Strafgerichten: Während Beamte vorgaben, Kommunikationsverläufe lediglich zu sichten und abzufotografieren, scannten sie unbemerkt die Verknüpfungsschnittstelle für Browseranwendungen ein. Das Resultat war eine permanente Mitlesemöglichkeit auf Rechnern des BKA – realisiert ohne das Einschleusen invasiver Überwachungssoftware.

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