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NEWS: Schweizer Wettbewerbskommission überprüft Apple

  • Stephan
  • 15. Dezember 2025 um 20:00
  • 338 Mal gelesen
  • 0 Antworten
Schweizer Wettbewerbskommission überprüft Apple
Inhaltsverzeichnis [VerbergenAnzeigen]
  1. Schweizer Wettbewerbskommission WEKO überprüft Apple
  2. Der "Kläger" Twint
  3. Vorabklärung durch die WEKO
  4. Meinung des Autors

Schweizer Wettbewerbskommission WEKO überprüft Apple

Nach der EU scheint nun auch die schweizerische Wettbewerbskommission, kurz WEKO, eine Überprüfung von Apple durchzuführen.

Ziel der Überprüfung ist es festzustellen, ob Apple "kartellrechtlich problematisches" Verhalten an den Tag legt, so die WEKO. Konkret geht es um den Zugang zur NFC (Near Field Communication) Schnittstelle, welche Apple für die Abwicklung von Zahlungen nutzt. Bis 2024 hat Apple den Zugang zu dieser Schnittstelle Drittentwicklern komplett verweigert. Seit ungefähr einem Jahr ermöglicht es Apple Entwicklern aus der europäischen Union eben diese Schnittstelle kostenlos zu nutzen.

Die WEKO stand seit diesem Zeitpunkt mit Apple im Austausch. Ziel war es, diesen Zugang auch Schweizer Entwicklern zu ermöglichen. Apple ist bekannt dafür, mit dem Skalpell die Grenzen nachzuziehen, wenn es um die Öffnung derer Technologien geht. Dennoch öffnete Apple Ende 2024 den Zugang auch für Entwickler aus der Schweiz, aber offensichtlich mit einem Haken:

Der "Kläger" Twint

Der Zahlungsdienstleister Twint kritisiert, sie müssten bezahlen, um die Bezahlfunktion von Apple, ein Doppelklick auf die Seitentaste des iPhones, mit Twint verknüpfen zu können. In der Schweiz funktioniert Apple Pay nur, wenn die Nutzenden ihre Debit- oder Kreditkarte hinterlegt haben. Twint geht davon aus, dass aufgrund der hohen Kosten sich bisher kein Anbieter findet, der diese Funktion nutzt. Der Anbieter prüfe deswegen rechtliche Schritte gegen Apple einzuleiten.

Vorabklärung durch die WEKO

Mit der heute angekündigten Vorabklärung prüft die Wettbewerbskommission, ob die Modalitäten der Zugangsgewährung, die sich von denen im EWR-Raum unterscheiden, kartellrechtskonform sind. Dabei sollen weiterhin Erkenntnisse aus den Märkten gesammelt werden.

Meinung des Autors

Twint selbst wird immer wieder von Gewerbetreibenden kritisiert, dass die Gebühren enorm hoch wären und teilweise sogar jene von Kreditkartenherausgebern übersteigen würden. Dies hinterlässt einen Beigeschmack.

Ferner steht die Schweizer Bevölkerung erneut vor einer Urnenabstimmung im Hinblick auf den Rahmenvertrag mit der EU, welcher ein Nachfolgekonstrukt zu den derzeit geltenden Bilateralen Verträgen II darstellt. Dieser neue Vertrag sieht unter anderem eine "dynamische Rechtsübernahme" von EU-Gesetzen durch die Schweiz vor. Es wäre also denkbar, dass man sich hier bereits der EU-Rechtssprechung annähern will.

Quelle: srf.ch

Hinweis: Allfällige Bilder in den News wurden urheberrechtsfrei durch KI erstellt.

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Über den/die Autor*in

Apple Nerd seit 2006 und Tech-Enthusiast

Theaterschauspieler, Fotograf, Filmmaker - Verschlingt hochstehende Literatur und Philosophie, denkt über den Tellerrand

Hier ein Schreiberling dem es Spass macht, über die neuesten News zu recherchieren und zu berichten.

Stephan Team

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