Seit 01.03.2026 sind „Balkonkraftwerke“ (Kleinsterzeugeranlagen!) mit bis 7000Wp, Speicher, 800W Einspeisung UND Einspeisevergütung legal durch Laien beim Netzbetreiber anmeldbar.
VDE AR-N 4105 Norm - 7.000W Balkonkraftwerke sind jetzt möglich!
Achtung Balkonkraft-Betreiber: Ihr könnt mehr Strom produzieren! Die neue VDE AR-N 4105 ermöglicht Speicher und Leistungen von 7.000Wp!
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